Geschichte → Mittelalter → Wirtschaftsgeschichte → Die deutsche Hanse → Von der Kaufmanns- zur Städtehanse 12. - 14. Jh. → Hansetage

Hauptversammlung der Hansestädte
Der hansetag war die einzige hansische Institution im eigentlichen Sinne, da die Regionaltage auch über außerhansische Themen berieten.
Oberste Instanz der Gemeinschaft
Er entschied ohne Berufungsmöglichkeit über alle sie betreffenden wichtigen Angelegenheiten:
- Ratifizierung von Verträgen
- Handelsprivilegien
- Verhandlungen mit ausländischen Städten oder Herrschern
- Absendung von Gesandten
- Frieden, Krieg oder Blockade
- finanzielle oder militärische Maßnahmen
- wirtschaftliche Vorschriften aller Art
- Ausschuß oder Zulassung von Mitgliedern
- Schlichtung von Konflikten zwischen Hansestädten usw.
Man ist, trotz der gewaltigen Aufgabenstellung, nie zu einer festen Tagungsregel gekommen, obwohl man sich im 15. Jh. in diesem Sinne bemühte.
Die Hansetage finden nur selten statt, im Gegensatz zu den Regionaltagen, von denen oft mehrere im Jahr stattfinden. Gründe:
- Städte scheuen die hohen Kosten, die Abordnungen über große Entfernungen verursachen
- mangelndes Interesse an allen Fragen, deshalb wurde nur geladen für die Fragen, die von wirklich allgem. Interesse waren, damit nicht zu viele Städte ausblieben
- Gemeinschaft verließ sich, außer bei wichtigsten Fällen, auf Entscheidungen Lübecks, das sich tatsächlich in jeder Hinsicht die Leitung zwischen den Sitzungen des Hansetages sicherte
1356 | Der Hansetag wird leitendes Organ der Gemeinschaft |
1356-1400 | 27 Hansetage (Teilnahme von Städten aus allen (!) drei Dritteln) |
1356-1480 | insgesamt 72 Hansetage: |
1400-1440 | 12 Hansetage (Teilnahme von Städten aus allen (!) drei Dritteln) |
1440-1480 | 7 Hansetage (Teilnahme von Städten aus allen (!) drei Dritteln) |



